Wir feiern 2026 unser Jubiläumsjahr. 100 Jahre Sport. Familie. Zusammenhalt.

Wir feiern 2026 unser Jubiläumsjahr. 100 Jahre Spiel, Spaß, Sport und Familie.

DATENSCHUTZ

Datenschutzerklärung Turngemeinde Hofen 1926 e.V.

Präambel

Die Turngemeinde Hofen 1926 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert

personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der

Vereinsverwaltung/Mitgliederverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der

Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-

Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen,

Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit

personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der

Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern,

Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in

einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden

personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder

Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung,

das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen

im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für

jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der

Verarbeitungstätigkeiten eine Gesamttabelle angelegt.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere

die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift

(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des

Vereinsbeitritts, Abteilungs-und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf.

die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und EMail-

Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit

bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landes- oder Fachverbänden, deren

Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der

Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur

Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass,

Spielerpass, Lizenz, Ehrungen) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden

personenbezogene Daten in Aushängen, im Vereinsjahresheft oder

Heften/Broschüren der Abteilungen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die

Presse weitergegeben.

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen

stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung,

Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher

Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer

Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands,

der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und

Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und

Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der

Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Geschäftsführer

zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes

regelt.

Der Ressortleiter Geschäftsführung stellt sicher, dass Verzeichnisse der

Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten

nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von

Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen

und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern,

Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung

erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das

Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur

herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die

Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und

anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen,

gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung

satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer

Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen),

stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und

Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das

Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese

Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung

vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-

Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu

nutzen ist.

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem

ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-

Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen

Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und

Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen

Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Dabei der Turngemeinde Hofen 1926 e.V. nicht mindestens 10 Personen ständig mit

der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der

Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Sobald die Personenzahl über

10 Personen steigt ist ein Datenschutzbeauftragter der nicht zum Vorstand zählt zu

benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der

Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche

Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen.

Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen

eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen

Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und

Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit

und der Geschäftsführung. Änderungen dürfen ausschließlich durch den

Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, den Ressortleiter Geschäftsführer und dem

Administrator vorgenommen werden.

2. Der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, Geschäftsführung und Administrator sind für

die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-

Auftritten verantwortlich.

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener

Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen

Genehmigung des Geschäftsführers oder Vorstandes. Für den Betrieb eines

Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche

zu benennen, denen gegenüber den Geschäftsführern oder Vorstand

weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und

Missachtung von Weisungen des Geschäftsführers oder Vorstand, kann der

Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts

widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer

jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, –

nutzung oder –Weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere

gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in

der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Hauptausschuss des Vereins am

25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins

in Kraft.